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Produktinformationen "Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas und KFZ VZ 260"
Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas und KFZ, VZ 260"
Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige, mehrspurige Kraftfahrzeuge besagt, dass diese Fahrzeugen den kommenden Streckenabschnitt nicht nutzen dürfen. Das Verbot kann auch bestimmten Zeiten unterliegen, die dann mit einem Zusatzzeichen verdeutlicht werden.
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