Hella Seitenmarkierungsleuchte 2PS007943-321 / 2PS007943-021
Seitenmarkierungsleuchte mit Rückstrahler, 12V, 0,7W oder 24V 1,4W für waagerechten oder senkrechten Anbau. In LED-Technik. Gelbes Licht. Grundplatte schwarz, mit Halter. Mit 500 mm Leitung und abgemantelten Enden. 2 Löcher, Ø 4,5 mm, für Befestigungsschrauben. Mit Leuchtdioden. Zugelassen für Fahrzeuge nach GGVS/ADR.
Ca. Stromaufnahme: 0,06A bei 12/24V. Grundplatte grau. Mit 500mm Leitung und abgemantelten Enden.
Hersteller: | HELLA |
Artikel-Nr.: | 2PS 007 943-321 / 2PS 007 943-021 |
Gebr-Nr.: | E4 9417 |
EAN: | 4082300211771 / 4082300211757 |
Eigenschaften
Anzahl der LEDs: 3
Anzahl der Leuchtefunktionen: 2
Einbauseite: links
Einbauseite: rechts
Nennspannung V: 12 V / 24 V
Stromstärke A: 0,06 A
Breite mm: 150 mm
Montageart: Anbau
Ergänzungsartikel / Ergänzende Info: mit Halter
Farbe: grau
Kabellänge mm: 500 mm
LED-Lichtfarbe: gelb
Leistungsaufnahme W: 0,7 W / 1,4 W
Leuchtefunktion: mit Rückstrahllicht
Leuchtefunktion: mit Seitenmarkierungslicht (LED)
Leuchten-Bauart: LED
Lichtscheibenfarbe: gelb
Prüfzeichen: E4 9417
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion. Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden. Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit. Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist). Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden.
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.