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Produktinformationen "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ-255"
Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ 255"
Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas besagt, dass diese Fahrzeugen den kommenden Streckenabschnitt nicht nutzen dürfen. Das Verbot kann auch bestimmten Zeiten unterliegen, die dann mit einem Zusatzzeichen verdeutlicht werden.
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