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Verkehrszeichen Verbot für Fußgänger
Verbot für Fußgänger, VZ 259

Verkehrszeichen "Verbot für Fußgänger, VZ 259" Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass Fußgänger in diesem Verkehrsbereich verboten sind. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

37,82 €

Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art
Verbot für Fahrzeuge aller Art, VZ 250

Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art, VZ 250" Das Verbot für Fahrzeuge aller Art besagt, dass hier keine Fahrzeuge einbiegen dürfen. Kraft- und Fahrräder können geschoben werden. Mit einem Zusatzzeichen werden eventuell Ausnahmen geschaffen, so dass Anlieger oder landwirtschaftlicher Verkehr hier durchfahren darf. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Verkehrszeichen Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Zulässige Höchstgeschwindigkeit, VZ 274-XXX

Verkehrszeichen "Zulässige Höchstgeschwindigkeit, VZ 274-XXX" Das Verkehrszeichen "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" schreibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor. Das XXX steht für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 - 130 km/h. Beispiel: VZ 274-30 = 30 km/h. Geben Sie bitte die richtige Höchstgeschwindigkeit bei der Bestellung an, die Preise für 10 - 130 km/h sind gleich!   Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite, VZ 264-XX

Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite, VZ 264-XX" Das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite" hat folgende Bedeutung: Auf diesem Streckenabschnitt,über diese Brücke oder durch diese Engstelle dürfen nur Fahrzeuge bis zu dieser angegebenen Breite fahren.  Das XX steht für die maximale zugelasse Breite. Beispiel: VZ 264-2 = 2 m tätsächliche Breite. Geben Sie bitte die richtige Breite bei der Bestellung an, die Preise sind für alle Angaben gleich! Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

46,22 €

Brutto: 55,00 €
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Verkehrszeichen Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, VZ-251

Verkehrszeichen "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, VZ 251" Das Verkehrszeichen "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verbietet den genannten Fahrzeugen hier die Durchfahrt. Durch Zusatzzeichen können Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger u. Zugmasch

Verkehrszeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t .... , VZ 253" Das Verkehrszeichen hat folgende Bedeutung: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

37,82 €

Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ-255

Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ 255" Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas besagt, dass diese Fahrzeugen den kommenden Streckenabschnitt nicht nutzen dürfen. Das Verbot kann auch bestimmten Zeiten unterliegen, die dann mit einem Zusatzzeichen verdeutlicht werden. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot der Einfahrt
Verbot der Einfahrt, VZ 267

Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt, VZ 267" Dieses Verkehrszeichen bedeutet: „Halt! Einfahrt verboten“. Hier darf kein Fahrzeug einfahren, weil sonst der flüssige Verkehr behindert werden würde. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

37,82 €

Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr
Verbot für Radverkehr, VZ 254

Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr, VZ 254" Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass Radfahren verboten ist. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

37,82 €

Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Mofas
Verbot für Mofas, VZ 257-50

Verkehrszeichen "Verbot für Mofas, VZ 257-50" Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass Mofas in diesem Verkehrsbereich verboten sind. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Reiter
Verbot für Reiter, VZ 257-51

Verkehrszeichen "Verbot für Reiter, VZ 257-51" Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass Pferde mit Reiter in diesem Verkehrsbereich verboten sind. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Gespannfuhrwerke
Verbot für Gespannfuhrwerke, VZ 257-52

Verkehrszeichen "Verbot für Gespannfuhrwerke, VZ 257-52" Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass Gespannfuhrwerke in diesem Verkehrsbereich verboten sind. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

37,82 €

Brutto: 45,01 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas und KFZ VZ 260

Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas und KFZ, VZ 260" Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige, mehrspurige Kraftfahrzeuge besagt, dass diese Fahrzeugen den kommenden Streckenabschnitt nicht nutzen dürfen. Das Verbot kann auch bestimmten Zeiten unterliegen, die dann mit einem Zusatzzeichen verdeutlicht werden. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

46,22 €

Brutto: 55,00 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge, VZ 261

Verkehrszeichen "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, VZ 261" Das Verkehrszeichen "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern besagt, dass hier Fahrzeuge mit einer solchen Ladung diesen Abschnitt nicht nutzen dürfen. Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Brutto: 55,00 €
Inhalt: 1 Stück
Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse, VZ 262-XX

Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse, VZ 262-XX" Das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse" hat folgende Bedeutung: Auf diesem Streckenabschnitt oder über dieser Brücke dürfen nur Fahrzeuge bis zu dieser angegebenen Masse fahren.  Das XX steht für die maximale zugelasse Masse für diesen Streckenabschnitt oder der Überfahrtbelastung. Beispiel: VZ 262-5,5 = 5,5 t tätsächliche Masse. Geben Sie bitte die richtige Masseangabe bei der Bestellung an, die Preise sind für alle Masseangaben gleich! Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

46,22 €

Brutto: 55,00 €
Inhalt: 1 Stück
Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Achslast
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast, VZ 263-XX

Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast, VZ 263-XX" Das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast" hat folgende Bedeutung: Auf diesem Streckenabschnitt oder über dieser Brücke dürfen nur Fahrzeuge bis zu dieser angegebenen Achslast fahren.  Das XX steht für die maximale zugelasse Masse für diesen Streckenabschnitt oder der Überfahrtbelastung. Beispiel: VZ 263-8 = 8 t tätsächliche Achslast. Geben Sie bitte die richtige Achslast bei der Bestellung an, die Preise sind für alle Angaben gleich! Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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Brutto: 55,00 €
Inhalt: 1 Stück