WELCHE KENNLEUCHTEN SIND FÜR DEN STRASSENVERKEHR ZUGELASSEN? DIE ECE-R65 RICHTLINIE

Eine Kennleuchte darf nur dann im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn sie die ECE-R65 Richtlinie erfüllt. Die ECE-R65 ist die europäische Richtlinie für Kennleuchten. Sie gibt die zu erreichenden Lichtwerte, Lichtverteilung, Befestigungsvorgaben etc. vor. Nachzulesen auch unter www.unece.org (United Nations Economic Commission for Europe)

Das große E-Prüfzeichen z. B. E1, E5 usw. zeigt, ob die Kennleuchte die ECE-R65 Richtlinie erfüllt und somit eine Zulassung besitzt. Weitere wichtige Prüfkennzeichen sind  e1 = EMV-Prüfnummer, CE = CE-Kennzeichnung.

Die Kennleuchte [Warnleuchte] muss so beschaffen sein, dass nach ihrem korrekten Anbau am Fahrzeug keine Verstellung möglich ist (ECE-R65 5.2). Die Bauform und Befestigung muss der DIN14620 entsprechen. Bei einer nachträgliche Veränderungen an der Kennleuchte erlischt die Zulassung. Eine große Auswahl an Kennleuchten, Warnleuchten, Drehspielleuchten, LED Kennleuchten und Blitzkennleuchten finden Sie auf www.centralbestellung.de

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