Hella Gutmann Scheinwerfereinstellgerät, 8PA 007 732-311, SEG IV DLLX

Kein Bestandschutz mehr ab 1. Januar 2018

Bereits seit 2014 dürfen nur noch neue Scheinwerfereinstellgeräte verwendet werden, die der Scheinwerfereinstell-Richtlinie entsprechen. Die erste Frist ging bis Ende 2016. Diese wurde Anfang des Jahres bis zum 31.12.2017 verlängert. Danach endet der Bestandschutz endgültig und die Werkstätten dürfen nur noch mit den richtlinienentsprechenden Geräten arbeiten.

Viele Werkstattbesitzer warten noch mit der Neuanschaffung und planen diese erst kurzfristig zu tätigen. Hiervon müssen wir als Werkstattausrüster mittlerweile entschieden abraten, denn die Lieferzeiten für die Lichteinstellgeräte steigen und betragen bereits für teilweise bis zu 10 Monate.

Wir haben zum aktuellen Stand noch zwei Geräte auf Lager! (23.07.2018)

 

 

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