Kanalstrebe "Perfekt" Ø 48 mm, nach DIN 4124, verschiedene Rohrlängen
Kanalstrebe für den Einsatz im Tiefbau, zum Verstreben und Abstützen von Kanalwänden, nach DIN 4124 mit Prüfzeichen TBG-4P 48, Spindel: Ø 48,3 mm, Außenrohr: Ø 57 mm, mit Auflagewinkel 100 mm x 150 mm auf beiden Seiten, braun lackiert. Spindel und Rohr sind durch einen Sicherungsring fest miteinander verbunden.
- für den Einsatz im Tiefbau zum Verstreben und Abstützen von Kanalwänden
- nach DIN 4124 mit Prüfzeichen TBG-4P 48
- Spindel: Ø 48,3 mm
- Außenrohr: Ø 57 mm
- mit Auflagewinkel 100 mm x 150 mm auf beiden Seiten
- Gr. 1 = 0,70 m - 1,17 m
- Gr. 2 = 0,90 m - 1,50 m
- Gr. 3 = 1,20 m - 2,10 m
- Farbe: braun lackiert
- Gewicht: 8,0 - 13,0 kg
Einsatzbedingungen für Kanalstreben und Spindelköpfe
1.) Aussteifungsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
2.) Vor dem Einbau sind Aussteifungsmittel auf ihren Zustand zu überprüfen.
3.) Bei der Herstellung des Verbaus ist darauf zu achten, dass die Spindeln abwechselnd zur rechten und linken Seite angeordnet werden, um auszuschließen, dass die am stärksten gefährdeten Stellen des gesamten Verbaus alle in einer lotrechten Ebene liegen.
4.) Aussteifungsmittel sind so einzusetzen, dass ihre Auflageplatten satt am Verbau anliegen. Das wird sich immer dann erreichen lassen, wenn die verbauten Wände parallel zueinander stehen. Ist das nicht der Fall, muss die Abweichung durch Hartholzkeile ausgeglichen werden. Diese Bedingung zielt darauf ab, die Aussteifungsmittel vor einer zusätzlichen Beanspruchung durch exzentrisch eingeleitete Kräfte zu schützen.
5.) Die in der Prüfbescheinigung angegebene Gebrauchslast darf nicht überschritten werden. Die Gebrauchslasten sind je nach eingestellter Länge der Streben unterschiedlich groß.
6.) Aussteifungsmittel dürfen durch angehängte oder aufgelegte Lasten nicht beansprucht werden. Eine andere Art der Beanspruchung, als die durch reine Druckkräfte, soll damit verhindert werden.
7.) Aussteifungsmittel dürfen nur aus Teilen mit gleichem Kennzeichen zusammengesetzt werden. Werden Streben beispielsweise zum Säubern und Einfetten auseinandergenommen, können sie anhand des eingeprägten Kennzeichens wieder fehlerfrei zusammengefügt werden.
8.) Werden Spindelköpfe auf Rundhölzer, Stahlträger oder Stahlrohre montiert, so muss die Belastbarkeit es Gesamtsystems durch eine statische Berechnung erfolgen. Die zulässige Belastung des Gesamtsystems darf nicht größer sein als die Gebrauchslast der Spindelköpfe.
9.) Die Anschlussflächen zwischen Spindelköpfen und Rundhölzern müssen rechtwinklig zur Stabachse, ben und frei von Ästen sein. Es ist darauf zu achten, dass die Spindelköpfe zentrisch aufgesetzt werden. Für Stahlprofile gilt eine sinngemäße Forderung.
10.) Verstellbare Auflagewinkel bei Kanalstreben sind so einzustellen, dass die Gurte zentrisch belastet werden.
11.) Es ist dafür zu sorgen, dass der aufgebrachte Korrosionsschutz erhalten bleibt. Gewindeteile sind reichlich zu fetten.