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Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ-255

Product information "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ-255"

Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder u. Mofas, VZ 255"

Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas besagt, dass diese Fahrzeugen den kommenden Streckenabschnitt nicht nutzen dürfen. Das Verbot kann auch bestimmten Zeiten unterliegen, die dann mit einem Zusatzzeichen verdeutlicht werden.

Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

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