Rundumleuchten – wo ist der Einsatz erlaubt?

Rundumleuchten: Eine Rundumkennleuchte (RKL) oder auch Rundumleuchte genannt, ist eine Kennleuchte die dafür konzipiert wurde, Licht in einem Radius von 360° auszustrahlen. Vereinfacht kann man sagen, Rundumkennleuchten dienen zur allgemeinen leichteren optischen Erkennung bzw. Kennzeichnung von Gefahrenstellen oder besonderen Orten.

Welche Farben darf man verwenden und wer darf diese verwenden?

Gelbe Rundumleuchten

Gelbe Rundumleuchten sind in Deutschland am häufigsten in Verwendung. Das liegt daran dass die gelbe Farbe der Rundumleuchten vor Gefahren aller Art warnen soll. Anwendungsbeispiele hierfür wären zum Beispiel Rolltore, Alarmanlagen, Schwertransporter, Fahrzeuge der Stadtwerke usw.

Die spezielle Regelung für die Verwendung eines Gelblichts ist international im ADR geregelt.

Nicht jeder darf ohne weiteres eine gelbe Kennleuchte im Straßenverkehr einsetzen. Hierzu ist folgendes in der StVZO geregelt:

StVZO §52

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

  1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
  2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
  3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
  4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

 

Blaue Rundumleuchten

Blaue Rundumkennleuchten und andere blaue Blinklichter – umgangsprachlich auch Blaulicht genannt – werden im Straßenverkehr im Bereich der Einsatzfahrzeuge verwendet. Die blaue Kennleuchte soll Verkehrsteilnehmer vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen sowie Einsatzfahrten oder auch das Begleiten von KolonneNfahrten warnen / hinweisen.

Blaues Licht darf ausschließlich von folgenden Einsatzfahrzeugen verwendet werden:

StVZO §52

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

 

Sondersignalanlagen

Die gleichzeitige Verwendung von Blaulicht und Folgeton / Martinshorn bezeichnet man im Allgemeinen unter Sondersignalanlagen. Hierfür gelten ebensfalls strikte Regeln:

StVO §38

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

 

Rote Rundumleuchten

Rote Rundumkennleuchten sind in Europa an Fahrzeugen eher die Seltenheit. In Deutschland und Österreich sind rote Kennleuchten an Fahrzeugen sogar verboten. Häufig findet man die roten Leuchten an Alarmanlagen, Luftfahrhindernissen wie zum Beispiel Hochhäusern oder Windkrafträdern, zur Sicherung von Bahnübergängen, bei der Flughafenbefeuerung sowie als Notbeleuchtung. Die rote Kennleuchte wird auch sehr häufig zur Erkennung der Einsatzleitung herangezogen.

 

Grüne Rundumleuchten

Grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich im Straßenverkehr nicht zugelassen, dienen aber im Einsatz teilweise der Kennzeichnung von Fahrzeugen zum Beispiel Feuerwehr: Atemschutzsammelplatz, Einsatzleitung (Bayern) und Örtlichkeiten.

 

Weiße Rundumleuchten

Weiße Rundumkennleuchten befinden sich (wie auch gelbe oder rote RKL) an Gebäudewänden zur Kennzeichnung einer Brandmeldeanlage. Da die Farbe eine Vorgabe der Kommune oder des Kreises ist, finden weiße Kennleuchten nur selten ihre Anwendung. Das bekannteste Beispiel für weiße Rundumleuchten sind die Leuchtfeuer von Leuchttürmen.

 

Folgende Kenngrößen und Codes helfen Ihnen beim Finden über die Suchmaschinen:

Der Einsatz bzw. die Zulassung der Rundumleuchte Warnleuchte ist vom Gesetzgeber streng geregelt. Ob Blau, Gelb, Rot, Orange oder Grün: Auch hier sind – wie beschrieben – klare gesetzliche Vorgaben passend festgelegt. In unserem Shop ist jeder Preis in EUR angegeben. Folgende Stärken könnten für Sie interessant sein: 12v 24v (v steht hier für Volt). Suchen Sie eine LED Rundumleuchte oder eine ohne LEDs? Wir haben beides im Shop. Stöbern Sie einfach von Seite zu Seite.

Weitere Codes für die Suchmaschinen:

Warnleuchte oder LED Rundumleuchte passend anzeigen: LED Artikel werden heute bevorzugt. Es gibt auch Mini Leuchtbalken Artikel wie zum Beispiel: ECE R65 oder LED orange – wählend Sie passend zu Ihrem Einsatzzweck und ob sie am Lkw oder Pkw angebracht wird. Dafür gibt es zum Beispiel eine Magnet Halterung. Beachen Sie immer auch unsere aktuellen Angebote. Es gibt auch ein spezielles Aufsteckrohr (modellabhängig). mm. Rundumleuchte 12. Übrigens dürfen Sie unsere Lieferung zeitnah erwarten. Zusätzliche Code Kennziffern sind: 12 12 15 18 19 20 24 50 90 95 99 99.

Zusätzliche Hinweise für die Suchmaschinen:

Versand passend orange. Währung nur EUR. Blinkleuchte 12v oder 24v | es | Zubehör Lieferung 12 24v. Wir verkaufen nicht bei eBay, sondern hier im eigenen Shop. 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.